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Zunahme der Koi-Herpesvirus-Nachweise in Niedersachsen Koi-Herpesvirusinfektionen (KHV), auch als Koi-Seuche oder Koi Herpes Disease (KHD) bezeichnet, spielen seit 1998 bei der Haltung von Koi-Karpfen eine wichtige Rolle. Erstmals wurde das Koi-Herpesvirus 1998 in Israel nachgewiesen. Seitdem konnte eine weltweite Verbreitung beobachtet werden. Der Erreger wurde im Jahr 2000 von Ron Hedrick an der Davis-Universität in Kalifornien, USA als Herpesvirus beschrieben. Es ist noch nicht bekannt, ob dieses Virus mit dem Herpesvirus cyprini, das bereits 1990 in Japan beschrieben wurde, identisch ist.KHV-Infektionen können je nach Wassertemperatur und in Abhängigkeit weiterer Umweltbedingungen, die auf die Immunabwehr einwirken, zu großen Verlusten in Koi-Karpfenbeständen führen. In Israel wurde beobachtet, dass dieses Virus sich nicht nur auf Koi-Karpfen beschränkt, sondern auch Nutzkarpfen infizieren kann.Die Task-Force Veterinärwesen, Fachbereich Fischseuchenbekämpfung, kann aus den Jahren 2000 und 2001 über jeweils einen KHV-Nachweis berichten. Im ersten Halbjahr 2003 wurden bereits fünf Fälle bestätigt. Weitere fünf Nachweise in Niedersachsen erfolgten über die Tierärztliche Hochschule Hannover, Fachgebiet Fischkrankheiten und Fischhaltung. Deutschlandweit waren im Zeitraum vom 1. Januar 2003 - 30. Juni 2003 insgesamt 65 KHV-Infektionen bei Koi zu verzeichnen. In den Monaten Juli bis September gab es alleine in Niedersachsen 17 Neuinfektionen. Für das Jahr 2004 konnte im Bundesland Niedersachsen bis September sechs Fälle in Koi-Beständen bestätigt werden. Das Koi-Herpesvirus wurde im Jahr 2003 auch in vier deutschen Nutzkarpfenbeständen nachgewiesen. In diesem Zusammenhang sei auf eine strikte seuchenhygienische Trennung von Nutzkarpfen- und Koibeständen hingewiesen. Seit Anfang November 2003 gibt es Meldungen, dass das Koi-Herpesvirus in japanischen Nutzkarpfenbeständen ausgebrochen ist. Es wurden in der Präfektur Ibaraki am Lake Kasumigaura hohe Verluste verzeichnet. Über 1000 t Karpfen sind bereits verendet! Eine Expertengruppe der EU-Kommission hat sich im Jahr 2002 noch dagegen entschieden, die Koi-Seuche in die Liste II des Anhangs A der Richtlinie 91/67/EWG aufzunehmen. Die aktuelle Entwicklung hierzulande und die Tatsache, dass nunmehr auch Nutzkarpfenbestände betroffen sind, könnte diese Diskussion jedoch erneut anfachen. Krankheitsverlauf Akute KHV-Infektionen können zu hohen Verlusten führen. Nach Ausbruch erkranken und verenden die Tiere innerhalb weniger Tage. Die Inkubationszeit beträgt mindestens fünf bis sieben Tage. Im Temperaturbereich zwischen 18°C und 25°C werden die höchsten Verlustraten beobachtet. Bei Temperaturen von über 30°C und unter 4°C (in vitro Bedingungen) scheint das Koi-Herpesvirus nicht infektiös zu sein. Der Krankheitsverlauf wird aber auch durch weitere Umwelt- und Haltungsbedingungen (Wasserqualität, Besatzdichte, Stress) entscheidend beeinflusst. In den meisten Fällen wird das Virus durch Neuzugänge von Fischen in den Bestand verschleppt. |
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Diagnose Fischpathogene Viren werden üblicherweise mittels zellkultureller Untersuchungen nachgewiesen. Beim Koi-Herpesvirus ist diese Methode nur bedingt einsetzbar. Eine vermutlich hohe Spezifikation und Wandlungsfähigkeit des Erregers führt trotz Verwendung spezifischer Zelllinien zu falsch negativen Ergebnissen. Die PCR (Polymerase Kettenreaktion) besitzt eine größere Empfindlichkeit. Es werden dabei Bruchstücke des Virusgenoms molekularbiologisch nachgewiesen. Die Kombination dieser Untersuchung mit der klinischen Begutachtung lässt eine Aussage über ein mögliches Vorhandensein des Virus zu. Bei einem negativen Ergebnis bietet aber auch diese Methode keine 100%ige Sicherheit. Herpesviren sind in der Lage sich im Organismus zu "verstecken" und lassen sich dann unter Umständen auch mittels PCR nicht nachweisen.Die PCR zur Untersuchung auf Koi-Herpesvirus (Abbildung 4) wurde ebenso zum Nachweis von VHSV und IHNV (anzeigepflichtige Fischviren) im VI Hannover des LAVES etabliert und ergänzt ab August 2003 das Untersuchungsspektrum der Fischvirologie Vorbeugung Als wichtigste präventive Maßnahme gilt der Zukauf von Fischen aus gesunden Beständen. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) empfiehlt seinen Mitgliedern die Durchführung von Stichprobenuntersuchungen in importierten Koi-Populationen. Auch viele dem Verband nicht angeschlossene Koi-Händler lassen ihre Importe auf KHV untersuchen. Größere, wertvolle Tiere müssen für die Untersuchung nicht getötet werden. Eine durch den Tierarzt, unter Anästhesie des Fisches entnommene, reiskorngroße Menge Kiemenmaterial wird dazu zur PCR-Untersuchung ins Labor verbracht.Nach einer Infektion haben sowohl der Teich, als auch das Filtersystem geleert und ordnungsgemäß desinfiziert zu werden. Es ist zu empfehlen den Teich anschließend mindestens drei Monate ohne Fischpopulation zu belassen. Erst dann darf wieder mit einem Fischbesatz begonnen werden.Gegen das KHV sind zur Zeit keine geeigneten Impfstoffe auf dem Markt. Vom Zukauf sogenannter immunisierter Koi ("durchseucht") muss aus Sicht des LAVES, Task-Force Veterinärwesen, Fachbereich Fischseuchenbekämpfung vorerst abgeraten werden. Zur Durchseuchung werden Fische bereits im Jugendstadium mit dem Virus in Kontakt gebracht (Challenge). Überlebende Fische sollen dabei eine Immunität gegen das Virus entwickeln. Es liegen jedoch zur Zeit noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, dass diese Fische nicht auch Carrier (Überträger) und Ausscheider werden.Es wird empfohlen, auf unnötigen Zukäufe zu verzichten. Die teichhygienischen Vorbeugemaßnahmen müssen optimiert werden. Wenn Fische erworben werden sollen, müssen diese aus gesicherten und untersuchten Herkünften stammen. |
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Fischseuchenbekämpfung in Niedersachsen |
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2. |
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Koi-Herpesvirus-Infektion Vorwort Im Jahr 2004 trat in Thüringer Teichwirtschaften ein Herpesvirus bei Karpfen auf. DasVirus führt zu einer sehr hohen Erkrankungs- und Todesrate bei diesen Fischen (90 %). Das Herpesvirus wird im Wesentliche über Koi-Karpfen, die zu Hobbyzwecken gehalten werden, verbreitet. Wenn eine Infektion aus einem Koi-Karpfenbestand in hiesige Nutzkarpfenbestände erfolgt, sind diese Fische gegenüber dem Virus hoch empfindlich. Bisher und in naher Zukunft wird es keine Impfmöglichkeiten zum Schutz der Nutzkarpfen vor einer Infektion geben. Der Mensch ist gegenüber dem Virus unempfindlich, so dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen werden kann. Da aber die wirtschaftlichen Folgen einer Infektion für die Nutzkarpfenbestände sehr bedeutsam sein können, werden die zahlreichen Hobbyhalter von Koi-Karpfen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Kontakte ihrer Tiere zu anderen Fischarten, insbesondere zu Nutzfischen, vermieden werden. Dazu gehört auch, dass Koi-Karpfen auf keinen Fall in Fischteichen ausgesetzt werden dürfen. Die Nutzkarpfenhalter werden aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen ihre Karpfenbestände vor einer Infektion mit dem Herpesvirus zu schützen. Dieses Faltblatt soll allen interessierten Bürgern die notwendigen Informationen geben. Allgemeines Diese ansteckende Krankheit wurde bei Koi-Karpfen vor 7 bis 8 Jahren in verschiedenen europäischen Ländern, in Israel und in den USA erstmalig beobachtet. Als Ursache der Erkrankungen wurde durch Hedrick (USA) im Jahr 2000 ein fischspezifisches (piszines) Herpesvirus nachgewiesen. In Deutschland traten in den letzten Jahren zunehmend Erkrankungen mit entsprechendem Virusnachweis bei Koi-Karpfen in fast allen Ländern auf. In Nutzkarpfenbeständen Bayerns und Sachsens wurden KHV-Infektionen mit seuchenhaftem Verlauf beschrieben. Im Sommer 2004 erkrankten in Thüringen Karpfen in zwei Teichwirtschaften an der KHV-Infektion. Übertragungsweg Die KHV-Infektion wird hauptsächlich durch direkten Fischkontakt übertragen. Neuzukäufe von Fischen aus infizierten Fischbeständen stellen die größte Gefahr dar. Das Virus ist streng wirtsspezifisch, es erkranken nach bisheriger Kenntnis nur Koi- und Nutzkarpfen. Inwieweit sich das Virus auch bei anderen Cyprinidenarten (karpfenartige Fische) vermehren kann, ist zurzeit wissenschaftlich nicht geklärt. Eine Infektion über Wassergeflügel und Fischereigeräte ist ebenfalls möglich. Das Virus weist eine hohe Ansteckungskraft (Infektiösität) auf und es kann Fischverluste von 25 bis 90 % oder sogar Totalverluste verursachen. Das Virus hat bei Wassertemperaturen von 15 bis 25 °C seine höchste Vermehrungsrate. Die Inkubationszeit ist temperaturabhängig und beträgt im Temperaturbereich von 18 bis 25 °C 5 bis 7 Tage.Bei diesen Temperaturen treten die höchsten Verlustraten in erkrankten Beständen auf. Es ist aber auch möglich, dass bei niedrigeren Wassertemperaturen infizierte Fische keinesichtbaren Veränderungen zeigen und kein Verlustgeschehen auftritt. Eine Freiheit vom Erreger wird dabei vorgetäuscht. Fische, die die Krankheit überstanden haben, beherbergen das Virus vermutlich lebenslang und sind als infektiös zu betrachten (latente Infektion). Besonders bei Stresssituationen (Abfischung, Transport) erfolgt wieder eine Virusausscheidung durchsolche Fische. Sie sind ein hohes Infektionsrisiko. Merkmale der Erkrankung und Krankheitsverlauf. Die Fische zeigen akute Verhaltensstörungen und es können alle Altersgruppen gleichermaßen betroffen sein. Die kranken Fische stehen am Frischwasserzulauf, zeigen Symptome der Notatmung, der Fluchtreflex ist eingeschränkt und deutliche Fressunlust lässt sich beobachten. Äußerlich wird vor allem im Kopfbereich ein grauweißer Schleier sichtbar. Die Augäpfel sind eingesunken (Enophthalmie). Bei der Untersuchung betroffener Fische werden vorrangig Haut- und Kiemenveränderungen festgestellt. An der Haut erkennt man eine deutliche Schleimhautablösung in Verbindung mit grauweißen veränderten Hautbezirken. Die Kiemen sind anfänglich blass, geschwollen und verstärkt verschleimt. Im weiteren Krankheitsprozess sterben ganze Kiemenbezirke ab (Nekrose des Kiemenepithels). Entzündungserscheinungen an inneren Organen, wie an Leber, Niere und Darm sind festzustellen. Diagnose Die PCR (Polymerase Kettenreaktion) besitzt die erforderliche Empfindlichkeit und wird bei der Diagnostik dieser Erkrankung eingesetzt. Die PCR-Untersuchungen werden im Speziallabor mit standardisierten und gültigen (validierten) Methoden durchgeführt. Diese Untersuchungen können in Thüringen über den amtlichen Fischgesundheitsdienst im Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz organisiert und koordiniert werden. Krankheitserregende Viren werden üblicherweise mittels zellkultureller Untersuchung nachgewiesen. Bei KHV ist diese Methode aber nur bedingt einsetzbar. Vorbeugung Als wichtigste präventive Maßnahme gilt der Zukauf von Koi-Karpfen bzw. Nutzkarpfen aus gesunden, vorzugsweise virologisch kontrollierten Betrieben (Vorsicht ist die Devise beim Zukauf !). Neu erworbene Fische sollen, wenn möglich, über 4 Wochen in Quarantäne bei Temperaturen über 18 °C gehalten werden. Gegen das KHV sind zurzeit international keine zugelassenen Impfstoffe auf dem Markt. Vorbeugende medikamentelle antimikrobielle Behandlungen von Karpfen sind zwecklos. Die Einhaltung seuchenhygienischer Maßnahmen (getrennte Wasserführung, eigene Arbeitsgeräte, Transportbehälterdesinfektion) und eine Trennung von Koi- und Nutzkarpfenhaltung sind unerlässlich. Verendete Fische sind unverzüglich über die Firma SARIA Bio-Industries GmbH unschädlich entsorgen zu lassen. |
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Koi-Herpesvirusinfektionen (KHV) spielen bei der Haltung von Koi-Karpfen eine wichtige Rolle und können zu großen Verlusten in den Koi-Karpfenbeständen führen. Eine wichtige vorbeugende Massnahme ist der Zukauf von Fischen nur aus gesunden Beständen. Wir bieten Ihnen als Screening-Test die PCR-Untersuchung an. Die Untersuchung kostet 25 Euro.
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